Wir züchten Hunde der Rasse Golden Retriever nach den strengen Kriterien des Deutschen Retriever Clubs e. V. (DRC) der dem VDH (Verein für das deutsche Hundewesen) sowie dem FCI (Federation Cynologique Internationale, angeschlossen ist.
Es ist zu empfehlen darauf zu achten, dass ein Rassehund aus einem Verein kommt der dem VDH oder FCI angeschlossen ist. Sehr zu empfehlen ist der Text "Augen auf beim Welpenkauf".
Wenn jemand seinen Hund im DRC zur Zucht zulassen will muss folgende Kriterien erfüllen (ähnliche Kriterien beim Golden Retriever Club e.V. - GRC):
1. Es muss für den Hund der zur Zucht zugelassen werden soll eine vom VDH anerkannte Ahnentafel vorliegen. Die Chip bzw. Tätowierungsnummer der Hundes muss mit der auf der Ahnentafel identisch sein. Hunde aus anderen FCI anerkannten Vereinen müssen in das GRC-Zuchtbuch übernommen werden.
2. Den Hund ab einem Alter von mind. 12 Monaten auf HD (Hüftdysplasie) und ED (Ellenbogendysplasie) röntgenlassen. Die Bilder werden dann nach Gießen in die Tierklinik eingeschickt und vom HD/ED-Gutachter des VDH ausgewertet. Per Post bekommt man nach ca. 4 Wochen das offizielle Ergebnis. Ein Hund kann nur zur Zucht zugelassen werden wenn er HD A (frei) oder B (grenzfall) aufweist. Bei HD C (leichte HD) bekommt der Hund eine Auflage dass der C-Hund nur mit einem A oder B-Hund verpaart werden darf. Hunde mit HD D oder E werden nicht zur Zucht zugelassen. Das gleiche gillt für die ED. Hunde mit ED frei/0, ED grenzfall/1 dürfen zur Zucht Zugelassen werden. Hunde mit höhergradiger ED sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Auch hier kann bei Befund ein Obergutachten beauftragt werden!
3. Den Hund auf erbliche Augenkrankheiten untersuchen lassen. Diese sind Retina Dysplasie (RD), Progressive Retina Atrophy (PRA) und Hereditary Cataract (HC). Auch diese Untersuchung muss durch einen vom VDH zugelassenen Tierarzt geschehen (DOK Tierarzt). Diese Untersuchung ist für Zuchthunde jährliche Pflicht (beim DRC ist die Untersuchung 24 Monate gültig!) bzw. zum Deckzeitpunkt darf diese Untersuchung nicht älter als 12 Monate sein. die Hunde müssen definitiv frei von RD/PRA/HC sein. Hunde, die andere Kataraktformen aufweisen bekommen die Auflage nur mit Hunden die absolut frei von Katarakten sind zu verpaaren. Sollte bei der Untersuchung ein Befund aufgekommen sein, kann man ein Obergutachten beauftragen.
4. Der Zahnstatus muss kontrolliert werden. Das Gebiss sollte eine komplette Schere aufweisen. Je 2 Prämolaren 1 und Molaren 3 dürfen fehlen, zusätzlich maximal 2 andere Zähne jedoch auf keinen Fall Prämolar 4 oben und Molar 1 unten. Hunde mit fehlenden Zähnen erhalten eine Auflage nur mit vollzahnigen Hunden verpaart zu werden.
5. Der Hund muss bei einem Wesenstest vorgestellt worden sein und diese bestanden haben. Voraussetzung ist das vollendete erste Lebensjahr. Wenn der Wesenstest nicht bestanden wird kann 1 einziges mal wiederholt werden. Ebenso gillt eine bestandene Jugendprüfung für Retriever (JP/R) oder Bringleistungsprüfung (BLP) als bestandener Wesenstest.
6. Der Hund muss sich einer Formwertbeurteilung unterziehen. Das heißt, der Hund wird einem Formwertrichter vorgeführt, der den Hund nach dem Standard des FCI beurteilt. Nur Hunde mit der Formwertnote Vorzüglich (V) oder Sehr Gut (SG). Mindestalter für die Formwertbeurteilung ist 12 Monate. Diese Prüfung darf insgesamt 2 mal abgelegt werden! Der Bestandene Schusstest wird ggf. bei der zweiten Prüfung angerechnet!
7. Nachweis der Schussfestigkeit. Wird zusammen mit der Formwertbeurteilung gemacht.
8. Ein DNA Profil muss bei einem vom Verein anerkannten Labor hinterlegt werden.
9. Der Hund darf des weiteren keinen der folgenden Fehler aufweisen. Zu diesen gehören das Fehlen eines oder beiden Hoden im Hodensack, Entropium, Ektropium, postpolarer Katarakt (HC), fortschreitender Netzhautschwund (GPRA/CPRA), totale Retina Dysplasie (RD), diverse Zahnfehler (Stellungsanomalien, Über-/Vorbiss etc.) oder andere erbliche Krankheiten.